Elternbeirat
Einmal jährlich im September/Oktober des jeweiligen Kindergartenjahres wählen wir für unseren Kindergarten fünf bis sechs Elternbeiräte.
Bereiche unseres Elternbeirats:
- sich um die Belange des Kindergartens, der Eltern und des Fördervereins kümmern
- als Bindeglied der einzelnen Elemente wirken
- Gemeinschaftsgefühl und Interesse der Eltern für die Arbeiten des Kindergartens fördern
- Leiter der vorhandenen Arbeitsgemeinschaften
- verschiedene Aufgaben organisieren und delegieren
- Mithilfe bei der Ausrichtung von Veranstaltungen (z. B. St. Martin, Info-Abend, Sommerfest o. ä.)
- Elternpate für neue Eltern
- Unterstützung bei der Zusammenarbeit mit den verschiedenen Grundschulen
Das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) greift die Kooperation der Kindertageseinrichtungen mit den Eltern in Art. 14 auf.
Der Gesetzgeber zählt hierzu die Tätigkeit eines Elternbeirats und normiert seine Einsetzung als zwingende Fördervoraussetzung.